Der Pfadiheimverein Kloten - Geschichte und Ziele
Der Pfadiheimverein Kloten besteht bereits seit Ende der 1960-er Jahre und ist verantwortlich für die Finanzierung, den Bau und den Unterhalt des Pfadiheimes im Raume Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf. Der Verein stellt das Pfadiheim den aktiven Pfadfinderinnen und Pfadfindern von Landskron und Werdegg als Zentrum für den Pfadibetrieb zur Verfügung.
Im Jahre 1974 wurde das erste Pfadiheim erstellt und stand 30 Jahre lang zur Verfügung. 2004 wurde das neue Pfadiheim am Dorfnestweg auf dem ehemaligen Zivilschutzausbildungsgelände gebaut und wird heute rege genutzt. Seit dem Sommer 2009 steht den Leiterinnen und Leitern auch ein separates Leiterhaus für ihre Treffen zur Verfügung.
Damit die nötigen finanziellen Mittel für den Betrieb und den Unterhalt des Pfadiheimes zur Verfügung stehen, wird es für Anlässe regelmässig an Private und Firmen fremdvermietet. Die Vermietung ist die hauptsächliche Tätigkeit des Vereins. Bei Arbeitseinsätzen unserer Vereinsmitglieder, dem Vorstand und der aktiven Pfadis stellen wir den Unterhalt des Gebäudes und der Umgebung sicher. Damit sorgen wir für den Weiterbestand des Pfadiheimes für den Pfadibetrieb und für eine sinnvolle Jugendarbeit.
Der Vorstand
Gewählte
Präsident | Felix Bührer |
Kassier | Daniel Lüscher |
Heimverwalter technisch | Adrian Fretz |
Heimverwalterin administrativ | Barbara Lüscher |
Aktuarin | Rebecca Müller |
Heimverwalter technisch Stv. |
Christoph Fretz |
Revisor | Franco Penner |
Revisor | George Ulmer |
Mitglieder von Amtes wegen:
Abteilungsleiter Landskron-Werdegg | Thomas Wüst |
Abteilungsleiter Stv. Landskron-Werdegg | Jan Bänniger |
Elternvertretung Landskron-Werdegg | vakant |
Wir suchen
Zur Unterstützung unserer Pfadiheimaufgaben suchen wir Freiwillige, die einen Beitrag zur Jugendarbeit leisten möchten:
Wir suchen Helferinnen und Helfer für folgende Teams:
- Parkplatzeinweisung bei den Eishockeyspielen in Kloten
- Pfadiheimbewirtschaftung (Ab- und Übergabe des Pfadiheims an die Mieter oder Pfadis)
Kannst du dir vorstellen im Pfadiheimverein mitzuhelfen?
Parkplatzeinweisung
Dich erwarten folgende Aufgaben bei Eishockeyspielen des EHC-Kloten:
- Einsatz für ca. 2 Stunden, jeweils 2 Stunden vor Spielbeginn auf dem Lagerhausareal in Kloten.
- Wir dürfen eine Parkgebühr einziehen und weisen den Autos ihren Parkplatz zu.
- Wann und wie oft man mithilft, wählt jede Helferin/jeder Helfer selber.
Mithilfe bei Heim Über- und Abgaben
Dich erwartet folgende Aufgaben:
- Bei jeder Vermietung ist das Pfadiheim den Mietern zu übergeben. Die Mieter müssen über die wichtigsten Punkte für die Benutzung des Pfadiheims instruiert werden. Auch ist die Sauberkeit zu kontrollieren.
- Bei Rückgabe des Pfadiheims durch die Mieter ist zu kontrollieren, ob sauber aufgeräumt und geputzt wurde.
- In regelmässigen Abständen findet ein Austausch mit der Heimverwaltung und dem Vorstand des Pfadiheimvereins statt.
- Die Aufgabe ist mit einer kleinen Entschädigung verbunden.
Art der Mitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft
Die Einzelmitgliedschaft ist für Einzelpersonen gedacht, welche uns unterstützen wollen. An der GV haben Sie eine Stimme, es fällt ein Jahresbeitrag an.
Familienmitgliedschaft
Die Familienmitgliedschaft ist für Familien mit aktiven Pfadis gedacht. An der GV haben Sie eine Stimme, es fällt ein Jahresbeitrag an.
Der Jahresbeitrag beträgt jeweils Fr. 20.
Melden Sie sich/du dich doch bei uns!
Mitglied werden
Bitte füllen Sie die Felder des folgenden Formulars aus, um sich als Mitglied anzumelden.
Statuten des Pfadiheimvereins Kloten
- Zweck, Sitz
1.1 Der "Pfadiheimverein Kloten" ist verantwortlich für Finanzierung, Bau und Unterhalt eines Pfadiheimes im Raum Kloten - Bassersdorf. Das Heim steht den aktiven Pfadis der Abteilung Landskron-Werdegg als Zentrum für den Pfadibetrieb zur Verfügung. Sitz des Vereins ist Kloten.
- Organisation
2.1. Der Vorstand setzt sich mindestens aus dem Präsidenten, dem Kassier und dem Aktuar zusammen. Weitere Vorstandsmitglieder nach Bedarf.
Von Amtes wegen gehören ihm an: Die Leitung der Abteilung Landskron-Werdegg sowie ein Vertreter des Elternrates, welche nicht Vereinsmitglied sein müssen.
2.2. Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Die gesamte Amtsdauer eines Vorstandsmitgliedes wird auf 16 Jahre beschränkt. Die Generalversammlung hat jeweils das Recht, die Amtsdauer zu verlängern. Muss während der Amtsdauer ein Vorstandsmitglied ersetzt werden, so ernennt der Vorstand eine
Ersatzperson. Die Ersatzwahl ist an der nächsten Generalversammlung vorzunehmen.
2.3. Der Vorstand ist für alle mit Finanzierung, Bau, Unterhalt und Benützung des Pfadiheimes zusammenhängenden Fragen zuständig, für die ein grundliegender Beschluss der
Generalversammlung vorliegt.
- Benützung des Pfadiheimes
3.1. In erster Linie steht das Pfadiheim der Abteilung Landskron-Werdegg für den aktiven Pfadibetrieb zur Verfügung. Soweit möglich steht es auch anderen Pfadiabteilungen, Jugendorganisationen, Vereinen, Firmen und Privatpersonen zur Verfügung. Der aktive Pfadibetrieb darf durch diese Aktivitäten nicht eingeschränkt werden.
3.2. Die Benützer des Pfadiheims haben das Benutzerreglement einzuhalten.
- Generalversammlung
4.1. Die Generalversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand alle zwei Jahre einmal am Vereinssitz einberufen. Auf Verlangen von 1/5 der Mitglieder
muss eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen werden.
4.2 Die Generalversammlung wählt den Vorstand und die Revisoren und entscheidet über grundlegende Fragen im Zusammenhang mit Finanzierung, Bau, Unterhalt und Benützung des Pfadiheimes. Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit des Vorstandes, nimmt die Rechnungen und die Revisionsberichte ab.
4.3. Alle Mitglieder haben in der Generalversammlung das gleiche Stimmrecht. Die Vereinsbeschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Statutenänderungen und für eine Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig. Bei Stimmengleichheit liegt der Stichentscheid beim
Präsidenten.
4.4. Die einer Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegten Gegenstände müssen genügend angekündigt werden. Die Traktandenliste ist den Mitgliedern spätestens 20
Tage vor der Generalversammlung zuzustellen. Anträge sind bis spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.
4.5. Anstelle der Generalversammlung kann eine schriftliche Abstimmung durchgeführt werden.
- Schriftliche Abstimmung
5.1. Eine schriftliche Abstimmung ist dann zulässig, wenn die Mitglieder hinreichend über die zur Abstimmung gelangenden Geschäfte orientiert wurden. Stimmenzähler ist der amtsältere Revisor.
5.2. Der Termin für die Einsendung der Stimmzettel ist den Mitgliedern mitzuteilen. Die Unterlagen müssen mindestens 20 Tage vor diesem Termin im Besitze der Mitglieder
sein.
5.3. Für Beschlüsse gilt die Mehrheit der eingegangenen Stimmen, für Statutenänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der eingegangenen Stimmen erforderlich.
5.4. Jedes Mitglied hat auf Verlangen Einsicht in die Abstimmungsakten.
- Mitgliedschaft
6.1. Die Mitgliedschaft steht allen Privatpersonen ab 16 Jahren offen.
6.2. Der Vorstand beschliesst über die Neuaufnahme von Mitgliedern. Ein- und Austritte können jederzeit erfolgen. Die Beiträge sind jedoch für das ganze laufende Kalenderjahr
zu bezahlen.
6.3. Auf Antrag des Vorstandes können verdiente Vereinsmitglieder und dem Verein nahestehende Personen durch die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Finanzielles
7.1. Jedes Mitglied im Heimverein ist ein Einzelmitglied. Bei Ehepaaren gelten beide Partner als Einzelmitglieder. Stellvertretung durch in gleichem Haushalt lebende Personen ist
möglich. Pro Einzelmitglied wird jeweils ein Jahresbeitrag erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird alle 2 Jahre anlässlich der Generalversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
7.2. Die Abteilung Landskron-Werdegg bezahlt für die Benutzung des Pfadiheims einen jährlichen Beitrag je Abteilungsmitglied. Der Beitrag wird alle 2 Jahre anlässlich der Generalversammlung festgelegt.
7.3. Der Vorstand ist für die sichere Anlage der eingegangenen Gelder verantwortlich.
7.4. Der Präsident zeichnet kollektiv mit einem weiteren gewählten Vorstandsmitglied rechtsverbindlich für den Verein. Bei Abwesenheit des Präsidenten zeichnet der Kassier kollektiv mit einem weiteren gewählten Vorstandsmitglied. Für den Bankverkehr besitzt der Kassier Einzelunterschrift.»
7.5. Der Vorstand hat die Kompetenz, pro Kalenderjahr maximal 5 % des vorhandenen Vermögens für zweckgebundene Ausgaben im Zusammenhang mit Finanzierung, Bau
und Unterhalt des Pfadiheimes ohne vorherige Genehmigung durch die Generalversammlung einzusetzen. Der Betrag ist auf Fr. 5'000.-- pro Einzelgeschäft
limitiert. Der Vorstand kann die Limite pro Einzelgeschäft zur Vermeidung von Schäden/Mehrkosten bzw. Einschränkung des Betriebs (z.B. Ausfall Heizung, Herd usw.) überschreiten.
Ein detaillierter Bericht über die getätigten Ausgaben ist jeweils zu Handen der nächsten Generalversammlung zu erstellen.
7.6. Die Revisoren werden für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Die gesamte, ununterbrochene Amtsdauer, ist auf 16 Jahre beschränkt. Die Generalversammlung hat jeweils das Recht, die Amtsdauer zu verlängern. Die Kassenrevision erfolgt einmal jährlich und ist dem Vorstand schriftlich zu erstatten.
- Verschiedenes
8.1. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Kompetenzen an andere Organe und Personen delegieren. Er überwacht die Tätigkeit dieser Organe und Personen.
8.2. Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von 2/3 der an einer Generalversammlung anwesenden Mitglieder notwendig. Das Vereinsvermögen geht an die "Pro Pfadi Züri" als Treuhandstelle. Die Treuhandstelle ist zu verpflichten, das Geld für einen späteren Bau eines Pfadiheimes im gleichen Gebiet wieder zur Verfügung zu stellen.
8.3. Für alle in den Statuten nicht erwähnten Fragen kommen Art. 60 bis 79 ZGB zur Anwendung.
8.4. Diese Statuten wurden durch die ordentliche Generalversammlung am 5. Mai 23 einer Revision unterzogen. Sie ersetzen die Statuten vom 5.April 2013 und treten per 5. Mai 2023 In Kraft
Kloten, 12.05 2023
Download Statuten
Nachfolgend können Sie die aktuelle Fassung der Statuten als PDF herunterladen: